Dr. Carsten Brunner (Jahrgang 1963) ist seit 1994 in Berlin zugelassener Rechtsanwalt und hat sich auch schon vor diesem Zeitpunkt zu einem Großteil mit Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschäftigt, wobei er schon während des Referendariats als freier Mitarbeiter in einer größeren Berliner Rechtsanwaltskanzlei fast ausschließlich die rechtlichen Interessen von Hauseigentümern und Hausverwaltern wahrgenommen hat.
Seit 1997 befindet sich Rechtsanwalt Dr. Brunner in Sozietät mit der Rechtsanwältin Andrea Schulenberg (zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht), seit 1998 befindet sich der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Brunner & Schulenberg am Savignyplatz 5 in 10623 Berlin.
Im Jahr 2000 hat Herr Rechtsanwalt Dr. Brunner darüber hinaus durch die Rechtsanwaltskammer Berlin die Berechtigung erhalten den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Am 12.10.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Berlin Herrn Rechtsanwalt Dr. Brunner als einen der ersten Anwälte sowohl in Berlin als auch im gesamten Bundesgebiet die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Am 15.02.2007 hat Rechtsanwalt Brunner seine Dissertation im Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes erfolgreich verteidigt .
mailto:cbrunner@opportunitas.de
|